AGB
§1 Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind
verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind
mit der Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des
Bestellers sind unwirksam, wenn unseren Bedingungen nicht sofort nach
Zusendung der Auftragsbestätigung widersprochen wird. Unsere allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Folgegeschäfte, auch
wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur
gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Gerichtsstand
gilt das Amtsgericht Greiz als vereinbart.
§2 Verbindlichkeit von Angeboten
Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht
ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder
Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. Sobald ein Käufer durch
seinen Abruf sein Kreditlimit überschreitet, sind wir von unserer
Lieferverpflichtung entbunden.
§3 Auftragsannahme
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf
diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet
werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Pro-PC-Tec mit
Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur
Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des
Vertrages gegeben.
§4 Abnahme, Abnahmeverzug
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert
der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der
Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall ist der Verkäufer
berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahren des Käufers einzulagern;
verweigert er die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig
oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht
zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung
Schadensersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem
Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§5 Preise
Auf Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebene Preise verstehen sich
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen
Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder
Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten; maßgebend für die Preise sind
die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer
Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Bei
aus dem Ausland bezogener Handelsware koennen die vereinbarten Preise
dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes gegenüber dem
EURO zwischen Auftragserstellung und Auslieferung/Rechnungsstellung um
mehr als 5% schwankt. Bei vereinbarten Lieferungen und Teillieferungen,
die später als 4 Monate nach Auftragsbestätigungsdatum erfolgen sollen,
gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis.
§6 Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine oder -fristen sind schriftlich anzugeben. Sie können
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Lieferfristen
beginnen mit dem Vertragsabschluss. Sämtliche Lieferverpflichtungen
stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Entsprechende Dispositionen sind seitens der Pro-PC-Tec nachzuweisen.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B.
Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens
des Herstellers, tritt Lieferverzug ein. Schadensersatzansprüche des
Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa
gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die
Pro-PC-Tec wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede
Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.
§7 Versendung - Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen
geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person auf den Käufer über. Bei Lieferung und Montage durch
uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer ueber. Dies gilt auch
für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart
ist. Die Pro-PC-Tec versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers,
wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Die
Lieferungen und Leistungen der Pro-PC-Tec gelten im Systemgeschäft mit
der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im Übrigen mit dem Versand
der gelieferten Produkte als erfüllt.
§8 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme
Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder bei Selbstabholung zahlbar.
Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden
jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die oben
erwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des
Bestellers oder aufgrund fehlender räumlicher bzw. technischer
Voraussetzungen beim Besteller verzögert, so erfolgt die
Rechnungsstellung bei Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen
jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei
Zahlungsverzug ist die Pro-PC-Tec berechtigt, unbeschadet sonstiger
gesetzlicher Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung
in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer, mindestens
aber in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich der darauf
entfallenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so koennen wir unbeschadet
anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten
Geschäftsverbindung mit dem Käufer, mit Ausnahme etwaiger
Mängelbeseitigung, zu Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag
unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns
gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen
Verträgen, sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl.
hereingenommener Wechsel. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die
Pro-PC-Tec unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, weiteren
Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von
einer Vorauszahlung bzw. einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem
Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer
sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der
Pro-PC-Tec. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterveräußern. Zur Sicherheits-Übereignung und
Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt
uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Lieferung von
Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen. Dies gilt auch für die
Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem
Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir können verlangen, dass der
Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt.
Wir sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen. Der Käufer hat uns
unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an
uns abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf
zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir
berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu
machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach
unserer Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur
Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich
sind. Im Übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder
Weise zu unterstützen. Eine etwaige Bei- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor (Besitzmittelverhältnis).
Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei- oder Verarbeitung
entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit
anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen
Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein
anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart,
dass der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache
einräumt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten um
mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet,
Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze
freizugeben. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt
in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt
vielmehr lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt
weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der
Rücknahme und der Verwaltung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der
Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
§10 Gewährleistung
Für Mängel haften die Pro-PC-Tec wie folgt: Wir leisten,
wenn nichts anderes vereinbart wurde, 12 Monate ab Gefahrenübergang
Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Neugeräte in
Bezug auf Material und Verarbeitung. Weitergehende
Gewährleistungszusagen der Hersteller geben wir in vollem Umfang an den
Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Für Mängel bei
Gebrauchtgeräten haften wir nicht, außer der Mangel wurde binnen einer
Frist von 8 Werktagen ab Gefahrenübergang schriftlich mitgeteilt. Für
OEM-Kunden und Wiederverkäufer gilt ein eingeschränktes Wandlungsrecht
von 14 Tagen, beginnend ab Gefahrenübergang. Für Warenrücksendungen in
anderen als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches
Wandlungsrecht ausgeschlossen. Die Pro-PC-Tec gewährleistet, dass die
Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend
beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die
technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein
stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar; eine Zusicherung
von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die
jeweiligen Angaben seitens der PRO-PCTEC schriftlich bestätigt wurden.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrenübergang. Werden unsere
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs-Materialien verwendet,
die nicht der Originalspezifikation entsprechen, Serien-Nummern,
Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht, so entfällt jedwede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der
Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte,
oder Fremdeingriff sowie das Offenen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen
Qualities- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine
Gewährleistungsrechte aus. Der Käufer muss den Mangel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
koennen, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer ordnungsgemäßen Mängelrüge koennen wir nach unserer Wahl
verlangen, dass (a) das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue
Fehler-Beschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer
Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die
Pro-PC-Tec, Technikabteilung zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr
angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns
unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transport-Kosten zum
Auftragswert außer Verhältnis stehen; (b) der Besteller das schadhafte
Teil bzw. Gerät bereithält und ein Techniker von uns zum Besteller
geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Durch den Austausch von
Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile
werden unser Eigentum. Nur wenn dreimalige Nachbesserungen oder
Ersatzlieferungen nach jeweiliger angemessener Reparaturzeit zu
Billigung und Fristsetzung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur
Wandlung oder Minderung. Nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme sind
abnutzbare -Teile, z. B. aus Gummi, Sicherungen, Batterien, Kassetten,
Disketten und sonstige Verbrauchsmaterialien von der Gewährleistung
ausgenommen. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden,
beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der
Gewährleistungsbedingungen der Herstellerfirma. Die Gewähr gilt –nach
unserer Wahl– auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile
oder Geräte. Die für ersetzte Teile verbleibenden Teile werden unser
Eigentum. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt berechtigt dies die Pro-PC-Tec zu
verlangen, dass alle Aufwendungen ersetzt werden.
§11 Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung)
Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur
gegen die Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen
Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines unaufgeforderten
Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt die Pro-PC-Tec entstehende
Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienstarbeiten in den
Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und
Abfahrtzeiten sowie die Fahrtkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die
Kosten für Ein- und Rücksendung von Reparaturgeräten, die
Verpackungskosten sowie naturgemäß auch das Transportrisiko sind vom
Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängeln müssen schriftlich
erfolgen und sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware
am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur
gegen Barzahlung/Nachnahme durchgeführt.
§12 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die Pro-PC-Tec sowie ihre Erfüllung- und
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus
Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung)
insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend
gehaftet wird. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Pro-PC-Tec ihrer
Erfüllung- und Errichtung- Gehilfen bestehen, verjähren diese binnen
eines Jahres ab Lieferung des Produktes, bei Systemen ab Mitteilung der
Betriebsbereitschaft.
§13 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang
gehören, wird für diese der Käufer ein Einfaches, unbeschränktes
Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch
anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf
einer besonderen schriftlicher Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstehenden Schaden. 14. Sonstige Ansprüche Auch soweit in den
vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind
Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen des
gesetzlich zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem
Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrerer
Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon
hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben
rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
© 2009 Pro-PC-Tec